© 2014 Sachverständigenbüro Meik Kühnen • Dammer Straße 35 • 41066 MönchengladbachTelefon: (0 21 61) 30 35 30 9 • Mobil: (01 63) 49 25 83 5 • Fax: (0 21 61) 30 31 88 5 • Email: kontakt@meik-kuehnen.de
„Es gibt nichts auf der Welt, das einen absoluten Wert besitzt. Wir können den Dingen nur den Wert zuordnen, den sie für uns haben.“ (Charles Dudley Warner) Um objektive Erkenntnisse über den Verkehrswert Ihrer Immobilie zu erlangen, stehen wir Ihnen als kompetenter und zuverlässiger Partner zur Verfügung. Unser Sachverständigenbüro hat sich zur Aufgabe gemacht, Sie durch die Erstellung von Verkehrswertgutachten, Gutachten über Rechte an Grundstücken sowie Mietwertgutachten bestmöglich zu beraten. Durch unsere Gutachten verschaffen Sie sich gerichtsfest Klarheit über einen erheblichen Vermögenswert bzw. langfristige Zahlungsverpflichtungen. Unsere Gutachten sind...
Unsere Gutachten sind verlässlich und objektiv.
Den Verkehrswert Ihrer Immobilie ermitteln zu lassen, ist immer dann sinnvoll, wenn Sie als Eigentümer, Käufer, Erbe oder anderer Beteiligter eine verlässliche und objektive Aussage über den Wert benötigen.
Da beim Erwerb bzw. bei der Veräußerung einer Immobilie beträchtliche Geldsummen im Spiel sind, verschafft ein Gutachten Klarheit über den Verkehrswert des Objektes. Es bringt dem Verkäufer objektive Klarheit über den Wert der Immobilie, um somit dem Käufer gegenüber sicher agieren zu können. Umgekehrt schützt es den Käufer vor überzogenen Kaufpreisvorstellungen des Verkäufers.
Mietwertgutachten unterstützen Sie bei der Festlegung der Miethöhe bzw. in der Verhandlung über die Anpassung von Mietzinsen.
Ein Verkehrswertgutachten schafft hier Klarheit über Ihre Ansprüche. Seit dem 01. Januar 2009 gilt das neue Erbschaftssteuerrecht. Vererbte oder verschenkte Immobilien werden nun nach ihrem Verkehrswert (Marktwert) versteuert. Da die Finanzämter diesen Wert jedoch mittels vereinfachter bzw. pauschaler Bewertungsverfahren festsetzen, sind in zahlreichen Fällen zu hohe Verkehrswerte ermittelt worden und damit auch deutlich zu hohe Steuerforderungen vorprogrammiert. Ein Gutachten schützt Sie deshalb vor überhöhten Steuerbescheiden.
Auch hier ermöglicht ein Gutachten, z.B. im Scheidungsfall oder bei der Schließung von Eheverträgen, Klarheit über Ihre Ansprüche.
Banken bewerten Immobilien innerhalb eines gewissen Spielraums oftmals zu Ihren Gunsten. Meist verwenden sie dafür vereinfachte Verfahren, die Ihrer Immobilie nicht gerecht werden. Sollten Sie Zweifel an einem Gutachten Ihrer Bank haben, weil der Beleihungswert für Ihre Finanzierungspläne zu gering ausfällt, empfiehlt es sich, ein zweites unabhängiges Gutachten einzuholen.
In einem persönlichen Beratungsgespräch legen wir gemeinsam mit Ihnen den Umfang des Auftrags fest. Zusätzlich legen wir Ihnen dar, welche Unterlagen zur Erstellung des Gutachtens erforderlich sind und durch wen fehlende Dokumente beschafft werden. Sie erhalten von uns einen Sachverständigenvertrag, in welchem der Auftragsgegenstand sowie die Honorarerstattung geregelt sind und eine Vollmacht zur Einsicht bzw. Beschaffung der nötigen Unterlagen enthalten ist. Nach Rückerhalt des Vertrages vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Ortsbesichtigung. In der Regel findet diese wenige Tage nach der Auftragserteilung statt. Die Dauer richtet sich nach der Objektart. Dabei sollten alle Räumlichkeiten (Wohnräume, Keller, Dachgeschoss, Garage, etc.) besichtigt werden können. Unter Berücksichtigung der objektbezogenen Unterlagen, weiterführender Informationen und dem bei der Ortsbesichtigung gewonnenen Eindruck, arbeiten wir das Gutachten aus. Die Bearbeitungszeit für die Erstellung eines Verkehrswert-, oder Mietwertgutachtens beträgt aktuell ca. drei bis vier Wochen. Sie hängt wesentlich vom jeweiligen Bewertungsfall und den bereitgestellten Unterlagen ab. Bei Wertermittlungen, zu deren Durchführung die erforderlichen Unterlagen überarbeitet, angefertigt oder beantragt werden müssen, kann sich der Bearbeitungszeitraum verlängern. Nach Fertigstellung des Gutachtens und nach Eingang des Honorars schicken wir Ihnen das Gutachten zu. Für ein abschließendes Gespräch stehen wir Ihnen bei offenen Fragen gerne zur Verfügung.
Die Kosten für ein Gutachten richten sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure (HOAI: Stand 2002) und sind vom Wert der jeweiligen Immobilie abhängig. Im Einzelfall können abweichende Individualvereinbarungen über das Sachverständigenhonorar getroffen werden. Diese sind abhängig vom jeweiligen Aufwand des Gutachtens. Bei mündlicher Beratung, ohne Erstellung eines Verkehrswert- oder Mietwertgutachtens, wird die Honorierung der Sachverständigentätigkeit nach Stundensätzen bemessen. Der Stundensatz beträgt z.Zt. 70,00 €. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen sie uns an!
Zusätzlich zum Honorar können Nebenkosten (Grundbuchauszug, Katasterkarte, Kopien, Fotos, Porto, Telefonate mit Behörden etc.) und Auslagen (z.B. für Bauakten) in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anfallen.
Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG wird auf die Honorare keine Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlichen Höhe (z.Zt. 19 %) zusätzlich in Rechnung gestellt.
10/2000 – 11/2008: Studium der Geodäsie mit Schwerpunkt auf Bodenordnung und Bodenwirtschaft (u.a. Bauwesen, Planungs- und Baurecht, Liegenschaftswesen, Grundstücks- und Wohnungswirtschaft) mit Abschluss zum Dipl.-Ing. (FH) Vermessungswesen
12/2009: Fortbildung im Bereich der Immobilienbewertung 12/2009: Fortbildung im Bereich Bauschäden und -mängeln seit 04/2010: Weiterbildung zum geprüften Immobilienmakler (SGD) zur besseren Beurteilung des Immobilienmarktes 10/2010: Neue Standards der Immobilienwertermittlung - national und international
Sachverständigenbüro Meik Kühnen Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Dammer Straße 35 41066 Mönchengladbach Tel.: (0 21 61) 30 35 30 9 Mobil: (01 63) 49 25 83 5 Fax: (0 21 61) 30 31 88 5 E-mail: kontakt@meik-kuehnen.de Firmeninhaber: Dipl.-Ing.(FH) Vermessungswesen Meik Kühnen Die Erlaubnis nach § 19 des UStG wurde erteilt durch die Stadt Viersen. Finanzamt Viersen Steuernummer: 102/5151/1624 Technische Realisierung, Pflege: lemondots - strukturierte Kreativität